Unerlaubte Fehlzeiten

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung ist der Krankenstand der Pflichtmitglieder in der GKV in 2003 von 3,61% auf 3,39 % im Jahr 2004 gesunken. Hinzu kommen allerdings die privat versicherten Arbeitnehmer und nicht erfasste Fehlzeiten. Für das Jahr 2005 scheint sich ein leichter Anstieg abzuzeichnen.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände geht für 2004 von einer Arbeitgebergesamtbelastung durch krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Höhe von 32,3 Milliarden Euro aus. Entstehende Kosten durch Fehlzeiten beinhalten nicht nur die Entgeltfortzahlungen, sondern auch zusätzliche Überstunden, Produktionsausfälle, Motivationsprobleme der Vertretenden etc.

Leider gibt es keine Untersuchungen, die einen verlässlichen Rückschluss zulassen, wie hoch der Anteil der unerlaubten Fehlzeiten (Absentismus) am Krankenstand insgesamt ist. Expertenschätzungen reichen von 5 bis 37%. Nach einer in Deutschland durchgeführten Untersuchung aus dem Jahre 1997 geben im Selbstbericht 30% der Befragten an, gelegentlich krank zu feiern. Diese Zahlen decken sich mit amerikanischen Untersuchungen, in denen 25 bis 45 % der Befragten zugaben krank zu feiern.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass hierfür vor allem die Unzufriedenheit am Arbeitsplatz entscheidend ist, zeigen Untersuchungen, dass es eher an der Persönlichkeit des Krank Feiernden liegt. In amerikanischen Untersuchungen konnten persönlichkeitsorientierte Integritätstests – so wie der PIT – auch unerlaubte Fehlzeiten bei Stellenbewerbern vorhersagen.