Die sichere Formel für betriebsschädigende Verhaltensweisen:

Eine bestimmte Persönlichkeitsstruktur des Mitarbeiters

Z.B. hohe Impulsivität, wenig Selbstkontrolle, geringe Zuverlässigkeit, Tendenz zur Rationalisierung. Merkmale, die man bereits bei der Bewerberauswahl mit dem PIT® zuverlässig messen kann.

Schlechte Rahmenbedingungen im Unternehmen

Z.B. ungerechte Behandlung von Mitarbeitern bei der Beförderung, Steigerung der Managementgehälter und gleichzeitige Bitte an die Belegschaft für weniger Geld mehr zu arbeiten, schlechtes Betriebsklima, keine konsequente Ahndung von Verstößen, kein Codex.

Einfache Tatgelegenheitsstrukturen

Z.B. täglicher Umgang mit interessanten Produkten, Umgang mit Bargeld, Vergeben von Aufträgen.

Geringes Entdeckungsrisiko

Z.B. keine Videoüberwachung im Verkaufsraum, keine stichprobenartigen Taschenkontrollen, kein vier-Augen-Prinzip bei Auftragsvergaben.

Neue Untersuchungen zeigen eindeutig, dass der entscheidende Faktor die Persönlichkeitsstruktur des Mitarbeiters ist.

Es gibt Mitarbeiter, die, obwohl die Rahmenbedingungen schlecht sind, die Tatgelegenheitsstrukturen recht einfach sind und ein relativ geringes Entdeckungsrisiko besteht, sich nicht betriebsschädigend verhalten: Integere Mitarbeiter.

Ziel muss es deshalb sein, Bewerber auszuwählen, die von ihrer Persönlichkeit her eine sehr geringe Neigung zu betriebsschädigenden Verhaltensweisen haben.

Nur wenn im Unternehmen bereits betriebsschädigendes Verhalten vorkommt – die entsprechenden Mitarbeiter also schon im Haus sind - muss die Schwelle in den anderen Bereichen (Rahmenbedingungen, Tatgelegenheitsstrukturen, Entdeckungsrisiko) so erhöht werden, dass eine Tatbegehung immer unwahrscheinlicher wird.